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Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU ist schwer zu beschreiben, sie ist stark aufgrund ihrer Supranationalität (Überstaatlichkeit), doch ist sie kein eigenständiger Staat. Aber sie hat staatsähnliche Aufgaben, denn die EU-Mitglieder haben teilweise nationale Souveränität an die EU abgegeben und können einen Teil ihrer ehemals nur nationalen Angelegenheiten komplett an die EU abgegeben, oder führen sie zusammen mit der EU aus. So gibt es eine "ausschließliche Zuständigkeit" der EU z.B. für die Zollunion. Es existiert…mehr

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Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU ist schwer zu beschreiben, sie ist stark aufgrund ihrer Supranationalität (Überstaatlichkeit), doch ist sie kein eigenständiger Staat. Aber sie hat staatsähnliche Aufgaben, denn die EU-Mitglieder haben teilweise nationale Souveränität an die EU abgegeben und können einen Teil ihrer ehemals nur nationalen Angelegenheiten komplett an die EU abgegeben, oder führen sie zusammen mit der EU aus. So gibt es eine "ausschließliche Zuständigkeit" der EU z.B. für die Zollunion. Es existiert z.B. eine gemeinsame Handels- und Währungspolitik. Dann gibt es eine geteilte Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten und der EU für z.B. sonstige Binnenmarktangelegenheiten. Darüber hinaus kann die EU für die Forschung oder technologische Entwicklung und Raumfahrt Programme zu erarbeiten und erlassen. Das Recht der EU gliedert sich an das Primär-und Sekundärrecht. "Das Primärrecht umfasst die Verträge über die EU (EUV) und die Arbeitsweise der EU (AEUV)" (Knöbl, 2015: 2), welche von den EU-Ländern getroffen wurden. "Das Sekundärrecht umfasst die Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse und Empfehlungen der Unionsorgane" (ebd.). Das Europarecht hat einerseits einen Anwendungsvorrang, wenn es zu Überschneidungen mit nationalem und europäischen Recht kommt, denn Europäisches Recht bricht Landesrecht. Aber es gibt das Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass staatliche Aufgaben stets von der untersten Ebene der EU-Länder gelöst und bearbeitet werden sollen und die EU nur tätig werden darf, wenn die Maßnahmen der Länder nicht ausreichen und somit besser auf der Gemeinschaftsebene gelöst werden können. Wenn die EU kein Staat ist, aber die benannten staatsähnlichen Zuständigkeiten besitzt, ist eine Gewaltenteilung gewährleistet, die die Ausführung, Gesetzgebung und Rechtssprechung auf verschiedene Organe verteilt, beinhaltet? Die Beantwortung ist schwierig, aber ich werde versuchen, die Gewaltenteilung auf "europäisch" zu beschreiben und darauf eingehen, ob die EU- Kommission als Regierung gesehen werden kann und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sie in ihren Aufgabenbereichen zu der deutschen Regierung aufweist.

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