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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: keine, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: „[Die EU ist] eine im Prozess fortschreitender Integration stehende Gemeinschaft eigener Art, auf die die Bundesrepublik Deutschland – wie die übrigen Mitgliedstaaten – bestimmte Hoheitsrechte `übertragen` hat, wodurch eine neue öffentliche Gewalt entstanden ist, die gegenüber der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten unabhängig und selbstkritisch ist.“ BVerfGE 22: 293ff. Dieser Prozess der fortschreitenden Integration ist Ende des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: keine, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: „[Die EU ist] eine im Prozess fortschreitender Integration stehende Gemeinschaft eigener Art, auf die die Bundesrepublik Deutschland – wie die übrigen Mitgliedstaaten – bestimmte Hoheitsrechte `übertragen` hat, wodurch eine neue öffentliche Gewalt entstanden ist, die gegenüber der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten unabhängig und selbstkritisch ist.“ BVerfGE 22: 293ff. Dieser Prozess der fortschreitenden Integration ist Ende des Jahres 2003 einmal mehr ins Stocken geraten. Die gescheiterte Regierungskonferenz in Brüssel zur Abstimmung über den Vorschlag des EU-Verfassungskonvents zeigt erneut die mühsame Entscheidungsfindung und teilweise unflexible Handlungsfähigkeit der Europäischen Union auf. Die Beseitigung dieser und anderer Defizite war eine der Haup taufgaben, die bei der Regierungskonferenz in Laeken an den Verfassungskonvent der Europäischen Union gestellt wurden. Ein künftiger Verfassungsvertrag der Europäischen Union soll die Aufgabengebiete der Union deutlicher von denen der Mitgliedsländer abgrenzen, die Zuständigkeiten der Organe und deren Abstimmungsmodalitäten neu definieren sowie das Gebilde der Gemeinschaft für die Bevölkerung Europas transparenter gestalten. Ausgehend von diesen Forderungen hat der Verfassungskonvent unter Vorsitz des ehemaligen Staatspräsidenten Frankreichs, Valerie Giscard d´Estaing, im Juni 2003 einen Entwurf für eine europäische Verfassung vorgelegt. Besonders nach der bevorstehenden Erweiterung der Union im Mai 2004 sollen die Änderungen des Entwurfs für größere Flexibilität und effektivere Handlungsfähigkeit im erweiterten Europa sorge tragen. Der Konventspräsident selbst betonte die Wichtigkeit der bereits genannten Ziele für die Zukunft Europas: „Wir müssen dafür sorgen, dass die politischen Entscheidungsträger und die Bürger ein - starkes und deutliches - Zugehörigkeitsgefühl zu Europa entwickeln und gleichzeitig die natürliche Verbundenheit mit ihrer nationalen Identität bewahren“ 1. Im Folgenden soll näher untersucht werden, welche Auswirkungen eine Annahme dieses Entwurfes auf die Organe und besonders die Gewaltenteilung innerhalb des politischen Systems der Europäischen Union hätte. Der Schwerpunkt dieser Betrachtung liegt dabei im Bereich der Legislativorgane und dem Gesetzgebungsprozeß. 1 In: http://www.dgap.org/IP/ip0208/destaing260202.html, Abrufdatum: 15.01.2004.