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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Kulturtheorie), Veranstaltung: Federalist Papers, Sprache: Deutsch, Abstract: Können die Federalists, hinsichtlich ihrer Gewaltenteilungskonzeption, ganz und gar als in der Tradition von John Locke und Charles de Montesquieu stehend betrachtet werden? Die Federalist Papers, verfasst von James Madison, Alexander Hamilton und John Jay, welche unter dem Pseudonym "Publius" agierten, stellen ein monumentales Werk für die politische…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Kulturtheorie), Veranstaltung: Federalist Papers, Sprache: Deutsch, Abstract: Können die Federalists, hinsichtlich ihrer Gewaltenteilungskonzeption, ganz und gar als in der Tradition von John Locke und Charles de Montesquieu stehend betrachtet werden? Die Federalist Papers, verfasst von James Madison, Alexander Hamilton und John Jay, welche unter dem Pseudonym "Publius" agierten, stellen ein monumentales Werk für die politische Ideengeschichte dar und haben die Grundlage für die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika geschaffen. Die Ideen der Federalists entstanden jedoch nicht im luftleeren Raum, sondern nehmen deutliche Anleihen bei früheren Theoretikern wie Charles de Montesquieu oder John Locke. So sind die liberale Eigentumsauffassung der Federalists, wie auch das Konzept der Gewaltenteilung wesentlich von Locke und Montesquieu geprägt worden. Die wesentliche Leistung der Federalists bestand letztlich darin, diese theoretischen Konstrukte erstmalig auf die Verfassungswirklichkeit der Vereinigten Staaten im ausgehenden 18. Jh. anzuwenden. Die entsprechenden Anpassungen, die aus den politischen Realitäten resultieren, stellen eine zentrale Weiterentwicklung des zugrundeliegenden Ideenguts dar und sind somit besonders wertvoll für die westliche Verfassungstradition.