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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung der Frage, wie eine Mietanpassung aufgrund von pandemiebedingten Nutzungsausfällen rechtlich erreicht werden kann. Die Arbeit geht auf die Hauptleistungspflichten im Mietvertragsverhältnis ein und erläutert die Probleme, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Des Weiteren werden die in der Pandemie…mehr

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Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung der Frage, wie eine Mietanpassung aufgrund von pandemiebedingten Nutzungsausfällen rechtlich erreicht werden kann. Die Arbeit geht auf die Hauptleistungspflichten im Mietvertragsverhältnis ein und erläutert die Probleme, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind. Des Weiteren werden die in der Pandemie geschaffenen Regelungen des Art 240 EGBGB erläutert und deren Anwendbarkeit auf eine Vertragsanpassung auf Grundlage des § 313 BGB diskutiert. Hierzu werden zunächst die Probleme der Pandemie umrissen, die Hauptleistungspflichten des Mietvertrags erläutert und die Konsequenzen der Beschränkung der Mietvertragskündigungen aus Art. 240 § 2 EGBGB erläutert, so wie die Frage geklärt, ob ein Vermieter sich stattdessen für Mietausfälle an der Mietsicherheit befriedigen kann. Ferner werden verschiedene Normen des BGB auf deren Anwendbarkeit auf pandemiebedingte Pflichtverletzungen überprüft, wobei auch die gesetzliche Vermutung des Art. 240 § 7 EGBGB im Bezug auf die Anwendbarkeit des § 313 BGB und die daraus resultierende Einzelfallbetrachtung bearbeitet wird. Dabei sollen u.A. die Fragen geklärt werden, wie eine teilweise fortbestehende Nutzbarkeit, eine mittelbare Nutzungsbeeinträchtigung durch erheblich reduzierte Kundenströme oder das Unterlassen zumutbarer Maßnahmen des Mieters zur Reduktion von Umsatzeinbrüchen zu bewerten sind. Abschließend werden die in Gewerberaummietverträgen häufiger vertretenen besonderen Vertragsgestaltungen, Betriebspflicht und Umsatzmiete, in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und der Mietminderung betrachtet.

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