Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Kaufverhalten der Konsumenten hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Absatzalternativen des Internet stark verändert. Neben den Möglichkeiten der effizienten Anbieterauswahl und –recherche bieten sich dem Konsumenten vielfältige Möglichkeiten des Warenerwerbs direkt über das Internet bzw. auch unter Zuhilfenahme von Onlinediensten. So hat der Absatz von neuen und gebrauchten Waren im Wege der Versteigerung erst durch den Einsatz des Internet eine regelrechte Renaissance als marktkonformes Verfahren der Preisfindung erfahren.1 Die Vorteile der Auktion über das Internet im Vergleich zur Präsenzversteigerung liegen auf der Hand. Es wird ein größerer Kundenkreis erreicht und die Vertragsabschlüsse sind bedeutend unkomplizierter, da eine Anwesenheit der Bieter vor Ort nicht notwendig ist. Strittig ist, ob die gesetzlichen Regelungen für das Versteigerergewerbe auch für Internetauktionen gelten. Wird die Frage bejaht, würde dies dazu führen, dass Internetauktionen erlaubnispflichtig sind und der Versteigerer weitere Einschränkungen zu beachten hat, die sich aus § 34b GewO sowie aus der VerstV2 ergeben. Die Anwendung des § 34 b GewO kann einen Eingriff in die Berufsfreiheit gem. Artikel 12 GG darstellen.3 Deshalb bedarf sie einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Diese könnte hier in der Schutzbedürftigkeit der Bieter im Rahmen einer besonderen Gefahrensituation liegen.4 Des Weiteren wird mit diesen Vorschriften das Ziel verfolgt, die regulären Absatzwege für neue Waren durch den Einzelhandel zu sichern.5 Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für klassische Versteigerungen ist bereits durch die herrschende Meinung anerkannt. Es ist zu untersuchen, ob Internetauktionen eine vergleichbare Gefahrensituation generieren wie konventionelle Versteigerungen und ob das Ausmaß des Grundrechtseingriffs einen vergleichbaren Umfang aufweist bzw. ob ein hiervon abweichender Grundrechtseingriff trotzdem ausreichend gerechtfertigt ist. Diese Arbeit befasst sich mit den im Rahmen der Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung sowie der Literatur der letzten Jahre besonders strittigen Kriterien, die für bzw. gegen eine Anwendung der gewerberechtlichen Vorschriften auf Internet-Auktionen sprechen. Diese werden anhand der Kriterien Wortlaut, Historie, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte ausgelegt bzw. gewertet.