Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2,3, Bergische Universität Wuppertal (Lehrstuhl für Finanzwissenschaft und Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar zur Finanzwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuer der Kommunen. Nach verschiedenen Änderungen bei der Gewerbesteuer im letzten Drittel des 21. Jahrhunderts stand die Gewerbesteuer im Jahr 2002 wieder im Mittelpunkt einer Diskussion um die Gemeindefinanzen. Die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen dazu waren und sind sehr heterogen. Die Folge der bisherigen Reformversuche war meist, dass es nur zu kleinen Veränderungen kam, die der Gewerbesteuer jedoch nie nachhaltigen Wert geben konnten. Weiterhin trugen die wenigen tatsächlichen Gewerbesteuerzahler den relativ größten Teil des Gesamtaufkommens und damit, zusammen mit dem Grundsteueraufkommen der Wohnbevölkerung, den größten Teil an der Finanzierung der kommunalen Haushalte. Auch an der zunehmenden Verschlechterung der kommunalen Finanzen änderte sich nichts. Aufgrund dieser Fehlentwicklungen setzte die Bundesregierung am 27. März 2002 die "Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen" ein. Die Aufgabe der Kommission sollte die Erarbeitung eines Konzeptes zur Reformierung der Kommunalfinanzen sein, um gleichzeitig die umfassende Neufassung des Gewerbesteuergesetzes zum 1. Januar 2005 zu ermöglichen (BMF, Monatsbericht 9/2003). Zu diesem Zweck wurde innerhalb der Kommission die Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern" gebildet, die Vorschläge zu einer "neuen Gewerbesteuer" (und zu anderen Kommunalsteuern) entwickeln sollte. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, darunter Vertreter des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erarbeiteten hierzu teilweise eigene Vorschläge. Diese Einzelvorschläge dienten als Grundlage für eine Diskussion und Bewertung innerhalb der Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse dann an die Kommission berichten sollte. [...]
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