Am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, auch EU-GHS genannt. Damit übernimmt die EU die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorgaben der Vereinten Nationen, die mittelfristig weltweit gelten sollen. Durch die Kennzeichnung nach global einheitlichen Richtlinien soll die Handhabung und der Transport von Chemikalien bei gleich hohem Sicherheitsstandard vereinfacht und der Verbraucher verständlich über eventuelle Gefahren informiert werden.
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