Verfügungen über handelbare Kapitalmarkttitel (Effekten) werden ausschließlich durch Buchungsvorgänge auf Depotkonten verlautbart. Sie haben eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung und geraten immer stärker in den Fokus nationaler und internationaler Normgeber und Expertengruppen. Dabei wird das deutsche Recht zunehmend als veraltet, rechtsunsicher und international inkompatibel kritisiert. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der Wirtschaftswirklichkeit des globalen Effektenhandels und seiner Abwicklungstechniken unterzieht Simon Schwarz das geltende deutsche Recht des Effektengiroverkehrs einer eingehenden Analyse und vergleicht es mit den in den USA, Belgien und Luxemburg geltenden Effektensystemen. Er entwickelt die These, dass das deutsche Recht den Anforderungen an ein modernes Depotrecht bereits weitgehend genügt und funktional den hybriden Lösungen der Vergleichsrechtsordnungen entspricht. In Weiterentwicklung des geltenden Rechtsrahmens werden zudem Lösungen für ein modernes Effektenkollisionsrecht vorgestellt. Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Genf; Masterstudium (LL.M.) an der University of Cambridge; wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2012 Promotion; 2013 Habilitation; seit 2009 als Rechtsanwalt tätig.
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