[...] In vielen Bilanzen nimmt der Geschäfts- oder Firmenwert mehr als die Hälfte der Bilanzsumme ein und erreicht nicht selten die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals.1 Aufgrund dieser zentralen Bedeutung können schon geringe Änderungen in der Goodwill- Bilanzierung zu weitreichenden Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögensund Ertragslage führen und z.B. ansonsten wünschenswerte Unternehmenszusammenschlüsse begünstigen oder verhindern. Nachdem das FASB im Juni 2001 die für die Bilanzierung des Goodwills entscheidenden neuen US-amerikanischen Standards SFAS 141 "Business Combinations" und SFAS 142 "Goodwill and Other Intangible Assets" verabschiedet hat, hat das IASB im Rahmen der ersten Phase des eigenen Projektes "Business Combinations" am 5.12.2002 den Exposure Draft (ED) 3 "Business Combinations" veröffentlicht, der IAS 22 (revised 1998) ersetzen soll. Dem ED 3 liegt u.a. die Zielsetzung des IASB zugrunde, eine Annäherung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften herbeizuführen. Wesentliche Änderungen ergeben sich dadurch für die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und die Durchführung von Impairment Tests für den Goodwill. Die Fassungen dieser betreffenden IAS-Standards IAS 36 "Impairment of Assets" und IAS 38 "Intangible Assets" wurden überarbeitet und ebenfalls als Entwürfe ED-IAS 36 und ED-IAS 38 veröffentlicht.2 Die Veröffentlichung des endgültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) ist für März 2004 geplant. 3 Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, den Ansatz, die Behandlung und den Ausweis des aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Geschäfts- oder Firmenwertes nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) und nach den International Accounting Standards (IAS) zu untersuchen. Einleitend wird dabei auf den Begriff, die Komponenten und die Bedeutung des Goodwills eingegangen. Im Folgenden werden die Regelungen in den drei Rechtskreisen getrennt voneinander analysiert und im Anschluss an einen Gesamtrechtsvergleich einer kritischen Würdigung unterzogen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die außerplanmäßige Abschreibung (Wertminderung) des Geschäftsoder Firmenwertes. Die Auswirkungen der Neuregelungen beschließen die Diskussion. 1 Vgl. Kümpel, T.: Goodwillbilanzierung nach SFAS 142, 2002, S. 15. 2 Vgl. DRSC (Hrsg.): ED 3 Veröffentlichung, o.J. 3 Vgl. Pellens, B.: Juni-Sitzung des IASB, 2003.
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