Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Europäischer und Internationaler Elektronischer Rechtsverkehr, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2004 wurde von Google Inc. ein Programm mit dem Namen Google Print initiiert, welches Verlagen die Möglichkeit geben sollte, ihre Bücher den Nutzern des Google Suchdienstes zu indizieren. Da die Büchersammlung aber auf die Werke der beteiligten Verlage limitiert war, wurde dieses Projekt, welches im November 2005 in Google Book Search umbenannt wurde, kurz darauf durch die Kooperation mit Bibliotheken ergänzt. Die Geschäftsidee des Unternehmens ist die umfassende Digitalisierung sämtlicher Bücher der Welt, um diese jedermann als elektronisches Medium zu offerieren. Die Verlage und Bibliotheken stellen ihre Bücher Google unentgeltlich zur Verfügung, damit sie auf Kosten des Unternehmens eingescannt bzw. digitalisiert werden können. Dabei handelt es sich um einen schöpferischen Gedanken, der zahlreiche Vorbilder bzw. Nachahmer hat. Doch trotz des alternativen Angebots steht Google Book Search im Fokus der Öffentlichkeit. Das liegt mitunter daran, dass es durch seinen hohen Ressourceneinsatz das ambitionierteste und aussichtsreichste, gleichzeitig aber auch das strittigste Projekt ist. Dieser Unternehmungsgeist hat weltweit, insbesondere in den USA und Europa, zu Kontroversen geführt. Allerdings steht aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten nicht die gesamte Google Buchsuche, sondern explizit das Bibliotheksprogramm in der Kritik. Die Arbeit stellt zunächst Google Book Search vor. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Erörterung der Frage, ob das Bibliotheksprogramm gegen das Urheberrecht verstößt. Zu diesem Zweck erfolgt eine Prüfung anhand des internationalen, deutschen sowie US-amerikanischen Urheberrechts. Danach werden die einzelnen Stadien der gerichtlichen Auseinandersetzung in den USA aufgezeigt. Ein weiterer wichtiger Punkt der Seminararbeit besteht darin, mögliche Konsequenzen eines Vergleiches aufzuzeigen. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen.
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