Heinz Bartas Graeca-Projekt geht der Bedeutung der antiken griechischen und in Auszügen auch der orientalischen Rechtsentwicklung für Europa nach. Entgegen der bisher vorherrschenden Überzeugung der Rechtsgeschichte und -wissenschaft, dass das Recht Europas aus Rom stammt und Griechenland nur in anderen Bereichen Einfluss auf Europa hatte, waren das griechische und das orientalische Rechtsdenken für Rom wichtiger als bisher angenommen. Grundlegende Rechtsentwicklungen stammen von den Hellenen und von den Völkern des Alten Orients; namentlich die Rechtswissenschaft selbst, aber auch ihre Teildisziplinen Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, Gesetzgebung/Legistik und Rechtsphilosophie. Das Gesetz (als gesellschaftliches Steuerungsmittel), die Kodifikation, die Bedeutung der Publikation von Gesetzen oder die Grundregeln der Rechtsanwendung und -fortbildung, das Verfahrens-, Verwaltungs-, Völker- und Verfassungsrecht und anderes mehr sind von den Hellenen und den Völkern des Alten Orients entwickelt worden. Band II behandelt u.a. das Entstehen der Verschuldenshaftung und des Rechtssubjekts samt den subjektiven Rechten, das Verständnis des griechischen Vertrages, die Entwicklung des gesetzlichen Erbrechts und des Testaments, die für das Entstehen der Rechtswissenschaft bedeutende Rechtsfigur der Epieikeia (,aequitas', ,equity', ,Billigkeit'), die Hybrisklage als Keimzelle des griechischen und europäischen Persönlichkeitsschutzes, Solons Konzept der ,Eunomia' und damit die Fundierung des europäischen Gerechtigkeits- und Rechtsstaatsdenkens, die Genese von Individualeigentum, Seelgerätstiftung und die hellenistische Totenkultstiftung.
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