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Die private Krankenversicherung steht aufgrund steigender Gesundheitskosten, dem vorherrschenden Niedrigzinsumfeld und der fortschreitenden demographischen Entwicklung unter einem beachtlichen Kostendruck. Um das Prämienniveau konstant zu halten ist es notwendig, auf bereits bestehende Instrumente der Leistungsbegrenzung (gesetzlich oder vertraglich) zurückzugreifen, weil Vertragsanpassungen in der PKV nur sehr eingeschränkt möglich sind. Dieses Buch macht grundlegende Leistungsbegrenzungs- und Steuerungsmechanismen aus und untersucht sie auf ihre Wirksamkeit. Hierbei wird analysiert, welche…mehr

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Produktbeschreibung
Die private Krankenversicherung steht aufgrund steigender Gesundheitskosten, dem vorherrschenden Niedrigzinsumfeld und der fortschreitenden demographischen Entwicklung unter einem beachtlichen Kostendruck. Um das Prämienniveau konstant zu halten ist es notwendig, auf bereits bestehende Instrumente der Leistungsbegrenzung (gesetzlich oder vertraglich) zurückzugreifen, weil Vertragsanpassungen in der PKV nur sehr eingeschränkt möglich sind. Dieses Buch macht grundlegende Leistungsbegrenzungs- und Steuerungsmechanismen aus und untersucht sie auf ihre Wirksamkeit. Hierbei wird analysiert, welche Grenzen der Leistungspflicht sich bereits aus der grundlegenden vertraglichen und gesetzlichen Definition des Versicherungsfalls ergeben. Darüber hinaus wird untersucht, welche Grenzen bei Übermaßbehandlungen und Übermaßvergütungen bestehen. In einem ersten Hauptteil werden die wesentlichen Problemfelder der Definition des Versicherungsfalls untersucht und Möglichkeiten der Leistungsbegrenzung aufgezeigt. Es wird insbesondere aufgezeigt, dass bei chronischen Krankheiten der bislang vorherrschenden Trennungslösung nicht zu folgen ist, sondern von einem einheitlichen Versicherungsfall auszugehen ist. Außerdem wird aufgezeigt, dass sich eine weitreichende Begrenzung der Leistungspflicht daraus ergibt, dass unter mehreren Heilbehandlungen ausschließlich die geeignetste Behandlung medizinisch notwendig ist. Außerdem wird dargetan, dass erhebliche AGB-rechtliche Wirksamkeitszweifel bei kontrollfähigen Klauseln der Musterbedingungen bestehen, die den Beginn des Versicherungsschutzes zum Gegenstand haben (insb. § 2 I S. 2 MB/KK). Im zweiten Hauptteil wird dargelegt, welche Grenzen der Leistungspflicht bei sogenannten medizinischen und finanziellen Übermaßbehandlungen sowie Übermaßvergütungen gezogen werden können. Im Kontext der Übermaßvergütung wird untersucht, ob sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Patient und Behandler ergibt, dass der private Krankenversicherer leistungsfrei ist. Dabei wird analysiert, ob der Behandlungsvertrag und die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer haben. Weiterhin wird der als misslungen einzustufende § 192 II VVG einer bislang noch nicht erfolgten detaillierten Prüfung unterzogen. In Zusammenführung der beiden Hauptteile der Arbeit werden Klauseln untersucht und erarbeitet, die dem Versicherer weitere Möglichkeiten der Kostenbegrenzung geben und die Grenzen der Leistungspflicht neu gestaltbar machen. Das Buch richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an Praktiker wie Richter, Rechtsanwälte und für Krankenversicherer tätige Juristen. Dr. Marcel Straub schloss nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei der Allianz Versicherungs-AG ab und studierte anschließend Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der University of Florida in Gainesville/USA. Nach Abschluss des Studiums war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand bei Prof. Dr. M. Wandt am Institut für Versicherungsrecht - House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie als Dozent an der Université Lumière Lyon II tätig und wurde 2017 zum Dr. jur. promoviert. Straub absolviert derzeit sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main.

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Autorenporträt
Dr. Marcel Straub schloss nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei der Allianz Versicherungs-AG ab und studierte anschließend Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der University of Florida in Gainesville/USA. Nach Abschluss des Studiums war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand bei Prof. Dr. M. Wandt am Institut für Versicherungsrecht - House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie als Dozent an der Université Lumière Lyon II tätig und wurde 2017 zum Dr. jur. promoviert. Straub absolviert derzeit sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.