Das aufklärerische Ideal des freien und selbstbestimmten Menschen bildet einen Eckpfeiler des deutschen Privatrechts. Es findet seinen Ausdruck im Prinzip der Privatautonomie und ihrer wichtigsten Ausprägung, der Vertragsfreiheit. Aus dieser liberalen Grundhaltung speist sich eine weitgehende Ablehnung rechtspaternalistischer Freiheitsbeschränkung. Diesen antipaternalistischen Bekenntnissen zum Trotz ist das Zivilrecht von zahlreichen paternalistischen Regelungen durchsetzt. Dieses 'Paternalismusparadox' nimmt Klaus Ulrich Schmolke zum Anlass, den Voraussetzungen und Grenzen rechtspaternalistischer Intervention in die Freiheit zur vertraglichen Selbstbindung nachzuspüren und aus den hierbei gewonnenen Erkenntnissen eine Konzeption der Zulässigkeitsbedingungen von Rechtspaternalismus im vertraglichen Privatrechtsverkehr zu entwickeln. Hierfür lotet er das Potential der verhaltensökonomischen Einsichten über das menschliche Entscheidungsverhalten zur Begründung rechtspaternalistischer Intervention in die Vertragsfreiheit aus. Seine Ergebnisse überprüft er anhand der Referenzgebiete des Familien-, Gesellschafts- und Verbraucherrechts. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
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