Silke Hüls zeigt Folgen und Probleme der Erweiterung strafrechtlicher Normen beispielhaft an unterschiedlichen Aspekten des Wirtschaftsstrafrechts wie der Akzessorietät zum Zivil- und Gesellschaftsrecht, Entwicklungen der Prozeduralisierung des akzessorischen Rechts und ihrer Auswirkungen auf das Strafrecht, die Gestaltung der Vermögensabschöpfung im Strafrecht sowie Möglichkeiten faktischer Beweislastumkehr. Auf der Suche nach Begrenzungsmöglichkeiten des Wirtschaftsstrafrechts wertet sie sowohl den Maßstab des Bundesverfassungsgerichts als auch Konzepte der Strafrechtswissenschaft aus, erörtert diese kritisch und entwickelt Lösungsvorschläge aus den Besonderheiten des Strafrechts im Rechtsstaat. Es ist Aufgabe des Strafrechts individuelle Verantwortlichkeit zu thematisieren. Wird diese zugunsten der Nutzung strafrechtlicher Normen als Instrumente der Intervention und Informationsgewinnung in den Hintergrund gedrängt? Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; 1997 Erstes Staatsexamen; 2000 Zweites Staatsexamen; Richterin auf Probe im Bezirk des OLG Oldenburg, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; 2006 Promotion; 2016 Habilitation; Lehrstuhlvertretungen an der Universität zu Köln und an der WWU Münster; Privatdozentin an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld.
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