Knapper werdende innerstädtische Bauräume haben das Bedürfnis nach flexiblen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten grenzüberschreitender Bebauungen entstehen lassen. Ausgehend von einem geschichtlichen Abriss des Verhältnisses von Grund- und Gebäudeeigentum untersucht diese Arbeit die Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Absicherung eines Bauvorhabens auf Grundstücken mehrerer Eigentümer. Eine Analyse des in den §§ 94 Abs. 1, 946 BGB verankerten Akzessionsprinzips, das die Aufbauten eines Grundstücks eigentumsmäßig dem Grundstückseigentümer zuordnet ("superficies solo cedit"), verdeutlicht dessen Zusammenhang mit Publizitätsprinzip, Verkehrsschutz und Grundbuchsystem. Im Rahmen einer Untersuchung der Rechtsinstitute, die eine Trennung des Gebäudeeigentums vom Grundeigentum erlauben, ist dem Überbau besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zunächst wird dargestellt, dass sowohl die derzeitige Interpretation des Überbaubegriffes als auch die Lehre vom gestatteten Überbau mit Gefahren für Publizität und Verkehrsschutz im Grundstücksverkehr verbunden sind. Sodann folgt der Entwurf einer alternativen Lösung, die im letzten Teil der Arbeit in die Rechtsverhältnisse an Grenzeinrichtungen eingeordnet wird.
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