Das Arbeitsrecht soll die soziale Gerechtigkeit bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen sicherstellen und so die naturgemäß schwächere Position des Arbeitnehmers stärken. Dabei ist das Arbeitsrecht kein eigenes Gesetz, vielmehr besteht es aus einer Reihe von Einzelgesetzen, die in ihrer Gesamtheit die Bedingungen für eine abhängige Beschäftigung regeln. Man unterscheidet zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht. Um in diesem recht unübersichtlichen Geflecht unterschiedlicher Regelungen einen Überblick zu bekommen werden die einzelnen relevanten Gesetze beleuchtet und die wesentlichen Inhalte dargestellt.
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