1. Der betriebswirtschaftliche Charakter der finanziellen Sphäre. Jedes Unternehmen besteht aus den drei betrieblichen Teilbereichen Beschaffung, Leistungserstellung und Leistungsverwertung. Obwohl sich diese Teilbereiche durch ihre Aufgaben voneinander unterscheiden, verknüpfen sich in ihnen doch menschliche Arbeit und technische Apparatur zu einer funktionsfähigen produktiven Einheit. Den drei güterwirtschaftlichen Teilbereichen betrieblichen Vollzuges steht ein Teilbereich mit völlig anderem Charakter gegenüber - die finanzielle Sphäre der Unternehmen. Sie läßt sich den drei güterwirt schaftlichen Teilbereichen nicht gewissermaßen als ein vierter Teil bereich hinzufügen, weil sie nicht in dem Funktionszusammenhang steht, der die drei güterwirtschaftlichen Teilbereiche miteinander verknüpft. Die von einem Unternehmen erstellten Leistungen, seien es Güter oder Dienste, durchlaufen den finanziellen Bereich nicht. Er trägt unmittelbar nichts zu ihrer Entstehung, Ausreifung und marktlichen Verwertung bei. Aber die finanziellen Vorgänge bilden die Voraussetzung, gewisser maßen das Medium für den gesamtbetrieblichen Leistungsvollzug. Insofern umfaßt die finanzielle Sphäre das Ganze des betrieblichen Geschehens, vom Eintritt der Sachgüter, Arbeits-und Dienstleistungen in das Unternehmen bis zu ihrer marktlichen Verwertung in veränderter oder unveränderter Form.
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