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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit dem Recht der Dekartellierung und Entflechtung der Alliierten ist die Fusionskontrolle zentrales und kontrovers diskutiertes Thema der Wirtschaftspolitik. Obwohl sich bereits 1950 die Bundesregierung für ein deutsches Kartellgesetz einsetzte, konnte erst 1957 ein politischer Konsens über dessen Inhalt gefunden werden. Die im Entwurf vorhandene Regelung bzgl. einer Fusionskontrolle wurde jedoch nicht in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen. Es…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit dem Recht der Dekartellierung und Entflechtung der Alliierten ist die Fusionskontrolle zentrales und kontrovers diskutiertes Thema der Wirtschaftspolitik. Obwohl sich bereits 1950 die Bundesregierung für ein deutsches Kartellgesetz einsetzte, konnte erst 1957 ein politischer Konsens über dessen Inhalt gefunden werden. Die im Entwurf vorhandene Regelung bzgl. einer Fusionskontrolle wurde jedoch nicht in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen. Es enthielt ein Kartellverbot und ein Verbot kartellrechtlicher Austauschverträge sowie eine Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und sollte damit private Störungen des Wettbewerbs durch Wettbewerbsbeschränkungen verhindern. In der zweiten Novelle von 1973 wurde die Fusionskontrolle über marktbeherrschende Unternehmen in das GWB aufgenommen und in den folgenden Novellen von 1976, 1980 und 1989 noch verschärft. Das politische Ziel, den Wettbewerb als Mittel zur Leistungssteigerung und bestmöglichen Marktversorgung einzusetzen, trat immer weiter in den Vordergrund, und der Funktionsweise des Marktsystems wurde kaum noch Beachtung geschenkt. Die "... merkwürdige Auffassung, es sei die Wettbewerbspolitik, die Wettbewerb erzeuge", wird dazu herangezogen, den Wettbewerb als staatliche Veranstaltung zu legitimieren. "Wettbewerbspolitik ist heute bei uns auf weiten Strecken schlicht identisch mit Fusionskontrolle." Dem Bundeskartellamt (BKartA) kommt dabei die Aufgabe zu, den Ermessensspielraum des Gesetzes durch Auslegung aufzufüllen und im konkreten Einzelfall eine Entscheidung zu treffen. Daher ist die Thematik der Fusionskontrolle bei jedem "größeren" Fusionsvorhaben wieder aktueller denn je.

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