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Skript aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlichen Vorschriften, in denen der Begriff "Grundstück" auftaucht, knüpfen nicht an das Verständnis im tatsächlichen Sinne, an den allgemein täglichen Sprachgebrauch an, wonach ein Grundstück ein äußerlich erkennbarer abgegrenzter Teil der Erdoberfläche ist, der in irgendeiner Form genutzt und bewirtschaftet wird. Vielmehr liegt den gesetzlichen Bestimmungen eine formale Abgrenzung - der Begriff des Grundstückes im Rechtssinne - zugrunde, die auf das Kataster -…mehr
Skript aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzlichen Vorschriften, in denen der Begriff "Grundstück" auftaucht, knüpfen nicht an das Verständnis im tatsächlichen Sinne, an den allgemein täglichen Sprachgebrauch an, wonach ein Grundstück ein äußerlich erkennbarer abgegrenzter Teil der Erdoberfläche ist, der in irgendeiner Form genutzt und bewirtschaftet wird. Vielmehr liegt den gesetzlichen Bestimmungen eine formale Abgrenzung - der Begriff des Grundstückes im Rechtssinne - zugrunde, die auf das Kataster - ein amtliches Verzeichnis der Grundstücke - und auf die Eintragung als Grundstück im Grundbuch Bezug nimmt. Das sogenannte Liegenschaftskataster bildet die Grundlage für die Darstellung des Grundstückes im Grundbuch und damit für alle an ein Grundstück geknüpften Rechtsbeziehungen. Es wird von den zuständigen Vermessungsbehörden geführt und besteht aus einem beschriebenen und einem dargestellten Teil. [...]
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Autorenporträt
Dr. jur. Eyk Ueberschär JAHRGANG: 1963 - wissenschaftlicher Referent Landtag Mecklenburg-Vorpommern - Rehabilitationsausbilder (AEVO) - Rechtsanwalt (1995 - 2013) - Zertizierter Mediator - Staatlich anerkannte Gütestelle (Oberlandesgericht Brandenburg) - Ausbilder im Zertifikatsstudium Mediation an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam - Lehrbeauftragter im Masterstudiengang "Unternehmens- und Steuerrecht" an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam ARBEITSSCHWERPUNKTE IN DER KONFLIKTMITTLUNG: ¿ Familien- und Erbrecht Nachbarschaftsangelegenheiten individuelles und kollektives Arbeitsrecht betriebliche Nachfolgegestaltung Verwaltungsrecht Unternehmensberatung in Gründung und Krise Gründungscoach KfW Ausbildung von Mediatoren AUSBILDUNG: Diplomjurist Jena 1988 (Beststudent) Forschungsstudium Jena 1988 bis 1991 Promotion 1993 Assessorexamen Düsseldorf 1994 Mediator BAFM 1997 Wirtschaftsmediator (Friedman/Himmelstein) 1998 Fernstudium Betriebswirtschaft Fernuniversität Hagen 2006/2007 Ausbilder nach AEVO 2014 LEHRE: ¿ Lehrbeauftragter für Mediation Universität Potsdam seit 2001 Hochschuldozent Wirtschaftsrecht/Reiserecht Fachhochschule des Mittelstands Dozent Außenhandelsrecht/IPR iba Erfurt Dozent und Prüfer Brandenburgische Kommunalakademie Potsdam und Bundesverwaltungsamt Bonn MEDIATION: ¿ Familienberatungsstelle IFK Potsdam 1994 - 1997 Lehrbeauftragter Universität Potsdam seit 2001 Akademischer Leiter des Zertifikatsstudiums Mediation an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Familien- und Wirtschaftsmediation DIVERSE PUBLIKATIONEN UND FORSCHUNGSPROJEKTE MOTTO: ¿ Ein Jurist, der nichts als ein Jurist, ist ein arm Ding. (Martin Luther)
Inhaltsangabe
1. Das "Grundstück" im Sinne der Grundbuchordnung 2. Die Bedeutung des Grundbuches in der Praxis 3. Aufbau und Einteilung des Grundbuches 4. Die Tätigkeit des Grundbuchamtes 5. Die Eintragung 6. Die Löschung 7. Sicherungsrechts an Grundstücken (Grundpfandrechte) 8. Die Dienstbarkeiten, §§ 1018, 1090, 1030 BGB 9. Die Reallasten, §§ 1105 ff. BGB 10. Das Erbbaurecht, §§ 1012 - 1017 BGB, ErbbauVO 11. Das dingliche Vorkaufsrecht, §§ 1054 ff. BGB
1. Das "Grundstück" im Sinne der Grundbuchordnung 2. Die Bedeutung des Grundbuches in der Praxis 3. Aufbau und Einteilung des Grundbuches 4. Die Tätigkeit des Grundbuchamtes 5. Die Eintragung 6. Die Löschung 7. Sicherungsrechts an Grundstücken (Grundpfandrechte) 8. Die Dienstbarkeiten, §§ 1018, 1090, 1030 BGB 9. Die Reallasten, §§ 1105 ff. BGB 10. Das Erbbaurecht, §§ 1012 - 1017 BGB, ErbbauVO 11. Das dingliche Vorkaufsrecht, §§ 1054 ff. BGB
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