Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Beratung im pädagogischen, psychosozialen und interkulturellen Kontext, Sprache: Deutsch, Abstract: In Beratungssituationen ist der Sozialarbeiter in seiner Verantwortung einer Flut an Anforderungen und Regeln ausgesetzt. Er muss im Moment entscheiden, auf welche Art und Weise er unterstützend eingreift und welche Auswirkungen sein Eingreifen haben kann. Obwohl die Beratungssituation, je nach eingesetzter Methode, dem Berater mehr oder weniger Freiheiten gewährt, gibt es bei vielen Gesprächen einen bestimmten Grenzpunkt. An diesem muss der Berater aktiv in das Geschehen eingreifen. Diese "Grenze der Freiheit" des Klienten liegt spätestens dann vor, wenn eine Fremd- oder Selbstgefährdung erkennbar ist. An diesem Punkt sieht sich der Berater ganz klar einem Dilemma gegenüber gestellt, in dem abzuwägen ist, ob die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Klienten aktiv außer Kraft gesetzt werden kann, da die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht anderer eingeschränkt werden könnte. Dieser aktive Eingriff, der den Klienten "vor sich selbst schützen" soll, kann auf verschiedenste Wege betrachtet und erklärt werden. Diese Betrachtungsweisen können rechtlicher oder ethischer Natur sein. Aber auch die Beratungsmethode an sich, ist an viele (mehr oder weniger genaue) Grundsätze gebunden, die bei erfolgreicher Beratung eingehalten werden sollen. In wie weit bleibt dem Berater in Krisensituationen, also die eigene Freiheit, seine "Eingriffe" ins Geschehen abzuwägen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Sozialarbeiter in seiner professionellen Arbeit stets in der Lage sein muss, sein Handeln im Nachhinein "Recht zufertigen" bzw. auf wissenschaftlicher Basis zu begründen. Doch was dient dem Berater als Grundlage, wenn doch die verschiedensten, sich oftmals widersprechenden, Theorien als Begründung herangezogen werden können? Diese Arbeit soll drei unterschiedliche Begründungsgrundlagen der Beratung darlegen und deren Grenzen aufzeigen. Anhand des Beispiels der Fremd- und Selbstgefährdung wird das Dilemma bzw. die Widersprüchlichkeit, in der sich der Berater befindet, verdeutlicht. Vorliegende Arbeit kann nur einen Einblick in dieses Paradox der Beratungsgrundlagen geben und garantiert freilich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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