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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist Zielsetzung dieser Arbeit die aktuelle Rechtsprechung und die rechtliche Lage zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu erläutern. Aufbauend darauf soll ein Ausblick auf die Zukunft der VDS gewagt werden. Zudem sollen die möglichen Gefahren der VDS, die teilweise heftige Kritik ausgelöst haben, erklärt werden. Auf der anderen Seite sollen ebenso die potenziellen Chancen der VDS untersucht…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist Zielsetzung dieser Arbeit die aktuelle Rechtsprechung und die rechtliche Lage zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu erläutern. Aufbauend darauf soll ein Ausblick auf die Zukunft der VDS gewagt werden. Zudem sollen die möglichen Gefahren der VDS, die teilweise heftige Kritik ausgelöst haben, erklärt werden. Auf der anderen Seite sollen ebenso die potenziellen Chancen der VDS untersucht werden, die dazu geführt haben, dass trotz des starken Widerstands gegen die VDS, diese weiterhin vorangetrieben wurde. Dazu wird zunächst die VDS erklärt und die Geschichte dieser dargelegt, bevor die Chancen und Risiken der VDS erläutert werden. Darauf folgt die rechtliche Betrachtung mit den betroffenen Rechten und Richtlinien und der aktuellen Rechtsprechung. Abschließend wird ein Ausblick auf die Zukunft der VDS vorgenommen und die Arbeit mit einem Fazit beendet. Über die VDS wird seit Jahren gestritten und diskutiert . So haben sich sowohl das höchste europäische als auch das höchste deutsche Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), schon in mehreren Verfahren mit der VDS beschäftigt . Dennoch existiert bis heute keine Rechtssicherheit zur VDS. Spätestens nach dem letzten Urteil des EuGH vom 06.10.2020 ist nach Auffassung von Beukelmann absehbar, dass das aktuelle deutsche Gesetz nicht zulässig ist . Durch diverse Urteile stand und steht die VDS immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Die Unterstützung von ca. 34.000 Personen für die Klage gegen das erste deutsche Umsetzungsgesetz zur VDS, welches daraufhin 2010 durch das BVerfG für unzulässig erklärt wurde , belegt beispielhaft die große Relevanz dieser Thematik für die Öffentlichkeit. Insgesamt steht die VDS symbolhaft für das Spannungsfeld zwischen Datenschutz, also dem Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten, und der öffentlichen Sicherheit. Dieses Konflikt spiegelt sich auch in anderen Themen, wie Online-Durchsuchung, Staatstrojaner oder Kameraüberwachung an öffentlichen Orten, wider.