Gemessen an Bedeutung, Rang und Wirkung steht die Rechtsphilosophie Hegels heute neben den Politiken von Platon und Aristoteles, dem Leviathan von Hobbes und dem Contrat social von Rousseau. Hegels Rechtsphilosophie ist eines der bedeutendsten Werke der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihr entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere ›Naturrecht‹, teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die Grundlinien Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen. Die vollständig neu erarbeitete Ausgabe beruht auf der kritischen Edition von 2009–2011 (hrsg. von Klaus Grotsch) und bietet den Text nach der Erstausgabe mit den ausführlichen Sachanmerkungen aus Band 14,3 der Gesammelten Werke.
»Das absolut Wesentliche im Menschen aber ist das Recht des Lebens, ein Recht, das sich über den Schutz der Unversehrtheit hinaus auch auf die Teilhabe an der Wirklichkeit der Freiheit erstreckt. Für dies Wesentliche muß die bürgerliche Gesellschaft sorgen, und zwar so weit, dass Hegel, jedenfalls im Wintersemester 1819/20, über den sonst stark hervorgehobenen Bildungsaspekt hinaus, immer wieder auch auf das Thema Soziale Sicherstellung zu sprechen kommt, denn erst die Anerkennung gibt dem Individuum sein Dasein. Gerade, weil dies zutrifft, ist Hegels Anspruch an die institutionelle Ordnung von so elementarer Bedeutung. Indem er seine Theorie der Gerechtigkeit nicht gegen, sondern aus den Strukturvoraussetzungen der gegebenen Gesellschaft heraus entwirft, hat er darüber hinaus auch dem politischen Liberalismus ein bis heute brauchbares Instrument an die Hand gegeben, um programmatische Fehlorientierungen zu überwinden.« Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung 2/2013