Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« zählen zu den klassischen und wirkungsmächtigsten Werken der neuzeitlichen Rechts- und Staatsphilosophie. In ihnen entwirft er teils unter Rückgriff auf das frühere 'Naturrecht', teils im Blick auf die politische und rechtliche Lage nach der Französischen Revolution und zu Beginn der Restaurationsepoche eine Philosophie des objektiven Geistes. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Winter 1820/21 sind die »Grundlinien« Gegenstand heftiger philosophischer und politischer Auseinandersetzungen gewesen; sie haben bis heute nichts von ihrer Brisanz verloren. Teilband 3 enthält den »Anhang«; er erschließt durch den »Editorischen Bericht« die Entstehungsgeschichte und durch die »Anmerkungen« Hegels Quellen und den gedanklichen Kontext der Rechtsphilosophie. Das Personenverzeichnis umfasst alle drei Teilbände.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.
»Das absolut Wesentliche im Menschen aber ist das Recht des Lebens, ein Recht, das sich über den Schutz der Unversehrtheit hinaus auch auf die Teilhabe an der Wirklichkeit der Freiheit erstreckt. Für dies Wesentliche muß die bürgerliche Gesellschaft sorgen, und zwar so weit, dass Hegel, jedenfalls im Wintersemester 1819/20, über den sonst stark hervorgehobenen Bildungsaspekt hinaus, immer wieder auch auf das Thema Soziale Sicherstellung zu sprechen kommt, denn erst die Anerkennung gibt dem Individuum sein Dasein. Gerade, weil dies zutrifft, ist Hegels Anspruch an die institutionelle Ordnung von so elementarer Bedeutung. Indem er seine Theorie der Gerechtigkeit nicht gegen, sondern aus den Strukturvoraussetzungen der gegebenen Gesellschaft heraus entwirft, hat er darüber hinaus auch dem politischen Liberalismus ein bis heute brauchbares Instrument an die Hand gegeben, um programmatische Fehlorientierungen zu überwinden.« Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung 2/2013