Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Universität Hamburg (-), Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren wird der Problemkreis der aktiven Sterbehilfe aufgrund technisch medizinischer Möglichkeiten der „künstlichen“ Lebensverlängerung und dem gestiegenen Durchschnittalter nach dem seit 1945 herrschendem Euthanasietabu wieder zum Gegenstand allgemeiner, vor allem auch juristischer Diskussionen gemacht. Soll es gesetzlich erlaubt werden, einen Menschen auf seinen eigenen Wunsch hin zu töten? Gehört die Entscheidung über Leben oder Tod zu den verfassungsrechtlich geschützten Gütern Selbstbestimmung, freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Gewissensfreiheit? Ist diese Entscheidung Ausdruck der Menschenwürde oder gerade nicht? Lässt sich aus unserem Grundgesetz, speziell aus wenigstens einem Grundrecht der Artikel 1 bis 4, ein Recht auf Selbsttötung ableiten? Wenn ja, wie lässt sich im weiteren Schritt die aktive Sterbehilfe als Tötung auf Verlangen, d. h. die Delegation der Handlung der Selbsttötung auf einen anderen, mit dem Grundgesetz vereinbaren? Nach einer kurzen Begriffsklärung soll in dieser Arbeit also zunächst die Stellung von Suizid und Todeswunsch zur Verfassung erörtert werden, um dann im 2. Schritt die Tötung auf Verlangen als aktive Sterbehilfe verfassungsmäßig einzuordnen. Kann unter bestimmten Bedingungen aktive Sterbehilfe durch den Staat grundrechtlich geboten sein oder wäre eine solche aktive Sterbehilfe gerade [...]