Die Grundrechte des Grundgesetzes werden oft als Ergebnis eines Kompromisses verstanden. Dennoch postuliert das Bundesverfassungsgericht, dass sie 'eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung' enthalten und als solche 'für alle Bereiche des Rechts' gelten. Der Aussage liegt damit der Gedanke einer bewussten Entscheidung des Verfassungsgebers zugrunde. Die Grundlage für die Entscheidung des Verfassungsgebers sucht Alexander Jansen in der Staatsrechtslehre. Er untersucht, ob die Lehren der Staatsrechtler Rudolf Smend, Carl Schmitt und Richard Thoma die Entstehung der Grundrechte des Grundgesetzes beeinflusst haben. Im Mittelpunkt stehen die Beratungen des Parlamentarischen Rates über die Grundrechte, die Aufschluss über die Vorstellungen dieser Wissenschaftler geben. Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2020 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn; 2024 Promotion.
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