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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Herr M. ist Beamter im gehobenen Dienst einer Stadtverwaltung. Seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei etwa 440,00 Euro und übersteigen die vergleichbarer Kollegen um bis zu 100%. Neben dem erhöhten Beitragssatz sind auch die Leistungen, welche Herrn M. zur Verfügung stehen, geringer als die der, hinsichtlich des Alters, des Familienstands und der Besoldungsgruppe vergleichbaren Kollegen. Doch wie kommt diese…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Herr M. ist Beamter im gehobenen Dienst einer Stadtverwaltung. Seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei etwa 440,00 Euro und übersteigen die vergleichbarer Kollegen um bis zu 100%. Neben dem erhöhten Beitragssatz sind auch die Leistungen, welche Herrn M. zur Verfügung stehen, geringer als die der, hinsichtlich des Alters, des Familienstands und der Besoldungsgruppe vergleichbaren Kollegen. Doch wie kommt diese Konstellation zustande? Herr M. verfügt aufgrund eines angeborenen Herzfehlers und allergiebedingten Asthmas über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50%. Die private Krankenversicherung lehnte den Antrag aufgrund mehrerer Operationen in den 80er Jahren ab. Diese Operationen stehen im Zusammenhang mit dem angeborenen Herzfehler und waren für Herrn M. überlebensnotwendig. Herr M. meldete sich daher als freiwillig gesetzlich Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Nach der Ausbildung wurde Herr M. im Jahr 2012 auf Probe verbeamtet und verblieb weiterhin in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2013 erfuhr Herr M. erstmals von einer Öffnungsaktion (PKV 2014: 1ff), welche ihm einen Eintritt in die private Versicherung unter vereinfachten Bedingungen ermöglichte. Bei der erneuten Beantragung wurde Herrn M. mitgeteilt, dass diese Öffnungsklausel nur innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung auf Probe in Betracht kommt (ebd. 8). Herr M. muss daher in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben und erhält vom Arbeitgeber keinerlei Zuschüsse, da diese nur für Arbeitnehmer gewährt werden. Fraglich ist, ob Herrn M. aufgrund seiner Behinderung eine Ungleichbehandlung gemäß Artikel 3 GG. widerfährt. Falls eine Ungleichbehandlung vorliegt, gilt zu klären, ob diese verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Der Aufbau dieser Arbeit orientiert sich an einem Prüfungsschema für die Gleichheitsrechte gemäß Art. 3 GG (Grundgesetz, zuletzt geändert am 23.12.2014.) auf das im weiteren Verlauf dieser Arbeit genauer eingegangen wird. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Abwägung der Pro und Contra Argumente in Kapitel vier dieser Arbeit. Die vorhergehenden Schritte beinhalten insbesondere die Erläuterung des zu untersuchenden Grundrechtes und die Prüfung einer gegebenenfalls vorliegenden Ungleichbehandlung des Beamten M..

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