Andrea Edenharter arbeitet heraus, auf welche Art und Weise in den föderal aufgebauten Systemen Deutschlands und der Schweiz sowie ihren jeweiligen historischen Vorläufern Grundrechtsschutz gewährleistet wurde bzw. wird. Auf dieser Basis gewinnt sie Ansätze für die Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes in der EU. Dabei zeigt sie, wie einerseits die Rechtseinheit gewahrt, gleichzeitig aber auch eine rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt ermöglicht und eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Gerichten erreicht werden kann. Außerdem untersucht die Autorin, inwieweit sich das vom EGMR entwickelte Konzept der margin of appreciation -Doktrin auf den unionalen Grundrechtsschutz übertragen lässt und welche Konsequenzen eine derartige Übertragung auf die Grundrechtsjudikatur des EuGH hätte. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; 2009 Erste Juristische Prüfung; Referendariat am OLG Nürnberg; 2011 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2013 Promotion; Forschungsaufenthalte an der Universität Bern und am Institute of European and Comparative Law (Oxford University); 2017 Habilitation; seit 2011 wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Regensburg.
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