Die jüngsten Krisen am Kapitalmarkt zeigen, dass auch Stiftungen ins Straucheln geraten können, wenn sie das Stiftungsvermögen ohne angemessenes Risikomanagement verwalten und anlegen. Vielfach kommt es bei Kurseinbrüchen zum Konflikt mit dem Grundsatz der Kapitalerhaltung und es stellt sich die Frage, welche Grundsätze der Kapitalanlage eigentlich für Stiftungen gelten, wenn sie auf sicherer Basis ihr Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten wollen. Die mit diesen beiden Fragenkreisen verbundenen Probleme werden in dieser Arbeit aufgearbeitet und es wird der Versuch unternommen, aus juristischer und damit haftungsrelevanter Perspektive zu einer praktikablen Lösung beizutragen. Dabei wird der Blick auch auf außerdeutsche Rechtsordnungen geworfen und es werden Schlüsse aus vergleichbaren Problemstellungen in anderen Bereichen, z. B. dem Versicherungsrecht gezogen. Besondere Bedeutung für die Praxis haben die am Ende der Arbeit entwickelten Rechtsfolgen bei Pflichtverstößen. Aufgrund der überragenden Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts finden auch steuerrechtliche Vorgaben Beachtung. Darüber hinaus werden wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Kapitalmarktforschung und der Stiftungsökonomie auf ihre juristische Eignung zur Umsetzung der stiftungsrechtlichen Vorgaben untersucht.°°Dr. Sebastian Schwalme, geb. 1972, Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und London, Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, 2009 Promotion an der Humboldt- Universität zu Berlin. 2008-2010 Referendariat. Seit April 2010 Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei in Berlin.
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