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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Universität Berlin (Wirtschaftsprüfung/Rechnungslegung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ad-hoc-Publizität ist eine von mehreren Publizitätsformen, denen Unternehmen nach deutschem Recht unterliegen. Neben dem Wertpapierhandelsgesetz finden sich die Vorschiften dazu auch in dem am 01. Juli 2002 in Kraft getretenen Viertem Finanzmarkförderungsgesetz. Danach sind Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel am Amtlichen oder Geregelten Markt einer inländischen Börse zugelassen sind,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Universität Berlin (Wirtschaftsprüfung/Rechnungslegung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ad-hoc-Publizität ist eine von mehreren Publizitätsformen, denen Unternehmen nach deutschem Recht unterliegen. Neben dem Wertpapierhandelsgesetz finden sich die Vorschiften dazu auch in dem am 01. Juli 2002 in Kraft getretenen Viertem Finanzmarkförderungsgesetz. Danach sind Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel am Amtlichen oder Geregelten Markt einer inländischen Börse zugelassen sind, verpflichtet, unverzüglich alle neuen Tatsachen zu veröffentlichen, die in ihren Tätigkeitsbereichen eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, wenn sie (die Tatsachen) wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können (kursbeeinflussende Tatsachen). Weiter müssen in der Veröffentlichung genutzte Kennzahlen im Geschäftsverkehr üblich sein und einen Vergleich mit vorher benutzten Kennzahlen ermöglichen. Dies stellt eine Modifikation des bisher geltenden Rechts dar, um zu verhindern, dass Emittenten durch den Gebrauch von Fantasiekennzahlen oder durch den Wechsel von Kennzahlen negative Entwicklungen verschleiern können. Die Ad-hoc-Publizität wurde in Ergänzung zur laufenden Publizität in Form der jährlichen aktienrechtlichen Rechnungslegung und der Zwischenberichterstattung (sog. Regelpublizität) konzipiert . Im Gegensatz zur Regelpublizität jedoch, die den Kapitalanleger überwiegend über vergangene Ereignisse informiert, soll die Ad-hoc-Publizität dem Bedarf des Kapitalmarktes nach größtmöglicher Aktualität entsprechen. Die Bestimmungen des § 15 WpHG enthalten eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die es zu untersuchen gilt. Ziel dieser Arbeit ist, dem Rechtsanwender Hilfestellung bei der Einschätzung ad-hoc-publizitätspflichtiger Informationen zu geben. [...]