Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Interesse der Arbeit besteht in der Frage, ob es sich beim Gefangenenlager Guantánamo Bay um die Simulation eines Gefängnisses handelt. Ziel dabei ist die Beweisführung, dass sich das Gefangenenlager in relevanten Aspekten von einem gewöhnlichen Disziplinierungssystem unterscheidet und schlussfolgernd nicht als Gefängnis aufzufassen ist. Da Michel Foucaults Werk "Überwachen und Strafen" als theoretischer Rahmen dient, wird dieses zu Beginn der Arbeit in Hinblick auf die Entstehung des Gefängnisses und der damit verbundenen Haftstrafe präsentiert. In diesem Zusammenhang werden zugleich die Grenzen der Anwendung seiner Theorie angesprochen. In Anschluss daran setzt die zentrale Analyse des Gefangenenlagers an. Dabei wird zuerst geschildert, welche Zweckverfolgung mit der Entstehung der Institution einhergegangen ist. Anknüpfend folgt die Vorstellung der ehemaligen Insassen, wobei diese in Zusammenhang mit ihrem Verfahren sowie ihrer Rechtslage charakterisiert werden. Zuletzt wird aufgedeckt, was die Prinzipien des Gefangenenlagers auszeichnete, wobei der Schwerpunkt auf physische Gewalt liegt. Gleichwohl finden Rückblicke von ehemaligen Gefangenen sowie Berichte sämtlicher Organisationen Berücksichtigung, da auch diese einen Beitrag zur Beweisführung leisten. "Wir haben dieses Lager für Leute errichtet, die für alle Zeiten hier sein werden. Ihr solltet nicht davon ausgehen, je wieder nach Hause zu kommen. Ihr werdet den Rest eures Lebens hier verbringen[...] Keine Sorge. Wir werden euch am Leben halten, damit ihr weiter leiden könnt". An dieser Äußerung spiegelt sich die Situation ehemaliger Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo Bay wider: Obgleich sie sich in einer totalen Institution befanden, die aus der Perspektive von Foucault (1994) Humanität und Disziplin hätte repräsentieren müssen, wurden den Insassen dieses Gefängnisses "Leid" zugefügt. Doch nicht nur Schmerzzufügung in Form von Folter prägten den Alltag der Insassen. Vielmehr nahm man ihnen im Rahmen der Politik der Ausnahme jegliche Rechte, die ihnen hätten Schutz vor Terror bieten können.
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