Die Frage eines redlichen Mobiliarerwerbs ist nicht nur von großer praktischer Bedeutung - so im Kreditsicherungsrecht oder beim Erwerb von Kunstgegenständen -, sondern wirft auch zentrale Gerechtigkeitsprobleme auf: Ist es sachlich gerechtfertigt, dass der Eigentümer gegen seinen Willen sein Recht verliert, weil der Erwerber gutgläubig einem nicht berechtigten Veräußerer vertraut hat? Die Herausarbeitung der maßgeblichen Interessen macht dabei deutlich, dass nicht individuelle Gesichtspunkte, sondern nur allgemeine Verkehrsschutzbedürfnisse einen redlichen Mobiliarerwerb zu legitimieren vermögen. Auch zeigt sich, dass sachenrechtliche Ordnungsfragen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern es nötig ist, rechtsgeschichtliche und rechtsvergleichende Aspekte in die Untersuchung einzubeziehen. Erst auf dieser Basis ist es möglich, die maßgeblichen Grundprinzipien herauszuarbeiten, die für eine sachgerechte Lösung der zahlreichen strittigen Einzelfragen unerlässlich sind.
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