Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine qualitative Untersuchung von Gefangenentexten zur Darstellung des Widerspruchs zwischen Resozialisierungsziel im Strafvollzugsgesetz und Prisonisierungstendenzen in der Strafvollzugspraxis: Noch immer stellen sich dem Ziel der Resozialisierung im Strafvollzug zahlreiche Probleme entgegen. Diese Schwierigkeiten beruhen einerseits auf dem zunehmenden Druck der Öffentlichkeit, die statt nach Resozialisierung immer lauter nach Sicherheit und Kontrolle ruft und eine zunehmend ablehnende Haltung gegenüber resozialisierenden Bemühungen offenbart. Andererseits sind die Schwierigkeiten aber auch heute noch in der Institution Gefängnis selbst zu suchen, denn zu offensichtlich ist der Widerspruch, dass ausgerechnet in der "totalen Institution" Gefängnis die Menschen zu selbstverantwortlichen und freien Menschen erzogen werden sollen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Thematik aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und diese in einen Zusammenhang zu bringen, um die Kluft zwischen Vollzugsziel und Vollzugswirklichkeit deutlich zu machen. Gesetzgeber, Gefangene und Wissenschaft sollen in ihrer ganz eigenen und jeweils unterschiedlichen Sprache und Wirklichkeitsauffassung zu Wort kommen, um schließlich aus den differierenden Perspektiven ein Gesamtbild zu entwickeln und einen Überblick über die Problematik zu konstituieren. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf der qualitativen Analyse von Gefangenentexten. Die Untersuchung wendet die biographische Methode als qualitativ-heuristische Methode im Sinne G. Kleinings an, bei der in Form des "Dialogprinzips" eine Analyse auf Gemeinsamkeiten erfolgt. Die Analyse ebnet schließlich den Weg zu einem neuen Begriffsvorschlag im wissenschaftlichen Diskurs: Das in der vorliegenden Arbeit entwickelte "Export-Modell" als Gegenentwurf zum herrschenden Import-Modell stellt klar, dass die Strafe nicht mit der Entlassung endet, sondern schädliche Wirkungen des Strafvollzugs nach draußen getragen werden und dort die Haft fortleben lassen. Darüber hinaus haben die Erfahrungen und Empfindungen während des Forschungsprozesses gezeigt, dass Gefangenentexte keinesfalls dazu verurteilt sein müssen, in den Archiven zu verstauben, sondern neben ihrer wichtigen (und vielleicht wichtigsten) Funktion der Selbstentfaltung und persönlichen Konfliktbewältigung als "Spiegelbild des Strafvollzugs" wissenschaftlich genutzt werden können und genutzt werden sollten.
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