Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 10 Pkt., Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Hauptanliegen des Betriebsverfassungsrechts ist, die absolute Herrschaft des Arbeitgebers im Interesse der Arbeitnehmer einzuschränken, indem dem Betriebsrat an den einzelnen Entscheidungen des Arbeitgebers auf der Betriebsebene abgestufte Beteiligungsrechte nach Maßgabe des BetriebsverfassungsG eingeräumt werden. Der Arbeitnehmer darf hierdurch jedoch nicht von einer Abhängigkeit vom Arbeitgeber in eine Abhängigkeit vom Arbeitgeber gedrängt werden. Dies spielt insbesondere in den Fällen von Einstellungen eine Rolle. Um daher einem Missbrauch dieser Mitbestimmungsrechte vorzubeugen und stattdessen eine rechtmäßige Ausübung durch den Betriebsrat insbesondere iSd § 2 I BetrVG zu gewährleisten, soll im Folgenden die Haftung des Betriebrates und seiner Mitglieder erörtert werden.
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