Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll beleuchten, wie sich die gezielte Werbung vonseiten der Schigebiete selbst bzw. durch Print- und digitale Kartenwerke auf die zivilrechtliche Haftung der Bewerber gegenüber den Wintersportlern auswirkt. Zu Beginn werden zum besseren Verständnis einige relevante Begriffe definiert und ein Überblick über verschiedene Werbeformen gegeben. Im Anschluss werden die möglichen Haftungstatbestände, die sich aus der deliktischen Haftung, beziehungsweise dem Ingerenzprinzip oder aus der vertraglichen Haftung ergeben können, diskutiert. Besondere Betrachtung dabei findet, ob und inwieweit sich die Sicherungspflichten des Schigebietbetreibers durch die konkrete Werbung auf den freien Schiraum ausdehnen. Hinsichtlich der Sicherungspflichten wird auch auf einige Fälle in der Judikatur Bezug genommen. Selbstverständlich darf auch der Aspekt der Eigenverantwortlichkeit bei diesem Thema nicht vergessen werden, auf den daher am Ende der Arbeit eingegangen wird. In Tirol ist das Schifahren seit Jahrzehnten ein Massenphänomen, sowohl unter Einheimischen als auch den zahlreichen Touristen. Die Schigebiete locken mit modernen Liftanlagen, bestens präparierten, kilometerlangen Pistenabfahrten und einem breiten Unterhaltungs- und Verpflegungsprogramm. In den letzten Jahren wurde aber auch ein weiteres Thema immer lauter – der freie Schiraum. Zusehends häufiger findet man auf diversen Werbeflächen unverspurte Hänge mit glitzerndem Pulverschnee wieder, die geradezu darauf warten, von einem Schifahrer befahren zu werden. Was früher in weiter Ferne lag, kommt nun durch den Ausbau von Liftanlagen und die gezielte Bewerbung von Tiefschneeabfahrten bzw. sogenannten „Freeride-Runs“ immer näher. Man muss kein „Local“ (=Ortsansässiger) mehr sein, um seine Spuren im Tiefschnee zu hinterlassen, sondern man kann sich einfach aus der großen Auswahl an Werbeangeboten bedienen und sich problemlos dorthin führen lassen.