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Ist für Schäden, die bei einer Gefälligkeitstätigkeit verursacht werden, nach allgemeinen Grundsätzen zu haften oder ist aufgrund von Altruismus bzw. Unentgeltlichkeit eine gemilderte Haftung sachgerecht? Zu dieser Frage herrscht nach wie vor Uneinigkeit in der Literatur und existiert mangels klarer höchstrichterlicher Vorgaben eine unübersichtliche Einzelfallrechtsprechung, die für den Rechtsanwender große Unsicherheit birgt. Die Untersuchung bietet erstmals eine ganzheitliche Betrachtung dieser Problematik. In einem ersten Teil behandelt der Autor, ob im Rahmen eines…mehr

  • Geräte: PC
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Produktbeschreibung
Ist für Schäden, die bei einer Gefälligkeitstätigkeit verursacht werden, nach allgemeinen Grundsätzen zu haften oder ist aufgrund von Altruismus bzw. Unentgeltlichkeit eine gemilderte Haftung sachgerecht? Zu dieser Frage herrscht nach wie vor Uneinigkeit in der Literatur und existiert mangels klarer höchstrichterlicher Vorgaben eine unübersichtliche Einzelfallrechtsprechung, die für den Rechtsanwender große Unsicherheit birgt. Die Untersuchung bietet erstmals eine ganzheitliche Betrachtung dieser Problematik. In einem ersten Teil behandelt der Autor, ob im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses bereits eine grundsätzliche Modifizierung des Haftungsmaßstabs (kraft Gesetzes) zu erfolgen hat. Hierzu werden die gesetzlichen Haftungsmilderungen bei Erbringung unentgeltlicher vertraglicher Leistungen (§§ 521, 523 f. BGB, §§ 599, 600 BGB, § 690 BGB), Nothilfe (§ 680 BGB) und engen personenrechtlichen Beziehungen (§ 708 BGB, § 1359 BGB, § 1664 Abs. 1 BGB) sowie das Auftragsrecht und die richterrechtlichen Grundsätze zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ausführlich untersucht. Es wird überprüft, inwieweit sich die Haftungsmilderungen in ein schlüssiges System einordnen und sich daraus gemeinsame Rechtsgedanken ableiten lassen, die auf eine Haftung bei gesetzlich nicht geregelten Gefälligkeitsverhältnissen übertragen werden können. In einem zweiten Teil wird eine einzelfallbezogene Haftungsmodifizierung bei Gefälligkeit, insbesondere in Form der sog. "stillschweigenden" Haftungsausschlüsse, untersucht. Der Autor überprüft die von der Rechtsprechung herangezogenen Kriterien und bildet unter Berücksichtigung der Ergebnisse des ersten Teils sachgerechte Kriterien für einen "stillschweigenden" Haftungsausschluss heraus. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Untersuchung, inwieweit eine bestehende Haftpflichtversicherung Einfluss auf die Haftung bzw. den "stillschweigenden" Haftungsausschluss hat. Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker wie Richter, Rechtsanwälte und für Haftpflichtversicherer tätige Juristen. Weitere Informationen zu unseren E-Book-Formaten erhalten Sie unter www.vvw.de/Artikel/E-Medien

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dennis Spallino, geboren 1975, absolvierte nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank Aachen und studierte anschließend von 1998 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; er war Stipendiat des Cusanuswerks in Bonn. Nach Abschluss des Studiums war er von 2003 bis 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Christian Huber am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht der RWTH Aachen tätig. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 bei dem Oberlandesgericht Köln. An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wurde er 2014 zum Dr. jur. promoviert. Seit Januar 2010 ist er als Rechtsanwalt im Geschäftsbereich Versicherungsrecht bei CMS Hasche Sigle in Köln tätig. Professor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.