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... dass hier Autoren aus dem Kreis der in der deutschen Jurisprudenz derzeit renommiertesten Wissenschaftler am Werk waren ...
... Seine Überzeugungskraft gewinnt der Band zudem aus den gedankenreichen, den Stand der Staatsrechtswissenschaft ausgesprochen ausführlich und anspruchsvoll darstellenden und weiterentwickelnden Abhandlungen. Dem Werk sind eine rasche weite Verbreitung - nicht zuletzt auf Grund der jeden Beitrag schließenden englischsprachigen Zusammenfassung - auch im internationalen Wissenschaftsdiskurs gewiss. Seine Leser können sich schon auf den nächsten Band freuen.
Dr. Jonas Hyckel in: Zeitschrift für Parlamentsfragen ZParl 3/2024
Die Beiträge behandeln folglich die "großen Themen", denen sich die Bundesrepublik und die Staatsrechtslehre gegeübersehen. Sie ... schürfen tief und spannen einen weiten Bogen. Sie sind geglückte juristische Grundlagenforschung. ... Schon der erste Band ist sehr zu loben und lässt ein gelungenes Gesamtwerk erwarten.
Prof. Dr. Philipp Austermann in: Verwaltungsrundschau 8/2024
Da gerät schon im ersten Band manches sicher geglaubte Fundament ins Wanken! Auf das Erscheinen der weiteren elf Bände in jährlichem Rhythmus dürfen wir daher gespannt sein.
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Berlin, in: Der Landkreis 11/2023
Mit dem ersten Band eines neuen Handbuchs des Staatsrechts ist den Herausgebern Uwe Kischel und Hanno Kube ein großartiger Auftakt gelungen. ... Schon dieser erste Band zeigt deutlich die innovative Konzeption dieses unentbehrlichen Werkes für das Staatsrecht. Die einzelnen Beiträge nehmen die Grundlagen des Staatsrechts auf, gehen aber insbesondere auch auf den Wandel und die neuartigen Herausforderungen unserer Zeit ein. Hervorzuheben sind die Aktualität der Beiträge, ihre innovativen und zukunftsweisenden Ansätze, die internationale und europäische Perspektive sowie der Bezug zu anderen Disziplinen ...
Richter des BVerfG a.D., Präsident des BFH a.D. Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff in: NVwZ 6/2024
Es liegt ersichtlich in der Absicht der Herausgeber und Autoren des neuen Handbuchs des Staatsrechts, an Bewährtes anzuknüpfen, zugleich aber auch innovative Pfade zu beschreiten. Im ersten Band ist das Konzept aufgegangen.
Dr. Klaus Ritgen in: ZG 4/2023
Die Themen und Motive sind gesetzt, die Ouvertüre ist gelungen.
Prof. Dr. Michael Droege, Tübingen, in: fachbuchjournal 6/2023