Band 8 "Das strafprozessuale Regelverfahren in erster Instanz" widmet sich dem Erkenntnisverfahren in erster Instanz und behandelt in eigenen Abschnitten die Beweisgewinnung im Ermittlungsverfahren, die Sicherung des Verfahrens, den Abschluss des Ermittlungs- und des Zwischenverfahrens, Vorbereitung und Ablauf der Hauptverhandlung sowie die dort erfolgende Beweisaufnahme. Ausführlich besprochen werden dabei unter anderem die Beschuldigtenvernehmung, verdeckte Ermittlungsmethoden, die Verständigung in der Hauptverhandlung sowie die einzelnen Beweismittel und die Beweiswürdigung. Konzeption: Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
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