Über lange Zeit hat die Rechtsbetrachtung die rhetorische Perspektive ausgeblendet. Man verfolgte die Idee einer logisch-exakten, wissenschaftlich begründeten Rechtsfindung und befürchtete, der praxisbezogene Ansatz der Rhetorik führe in die Beliebigkeit. Neuere und neueste Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Rhetorik seit der Antike mit relativer Verlässlichkeit die Gewinnung des Rechts und die Rechtslehre formiert hat.
Wie die historischen Beiträge im vorliegenden Handbuch zeigen ("Rhetorik in der Geschichte der Rechtspraxis", "Die Gerichtsrede in Griechenland", "Römische Rechtsrhetorik"), organisierte sich Jurisprudenz unter den Voraussetzungen von Öffentlichkeit und Professionalität rhetorisch.
Rhetorisch waren und sind deshalb nicht nur die juristische Texterstellung und der Vortrag, die Argumentation und die Grundlagen der Ausbildung, sondern auch die sog. juristische Methode und die Idee des Rechtsstreits: den anstehenden Konflikt formalisiert, klug und scharfsinnig über systematisiertes Begründen auszutragen.
Neben dem aktuellen Forschungsstand zur Rechtsrhetorik, besonders zur Topik, den rhetorischen Figuren und dem Enthymem, bietet das Handbuch neue Befunde zu Themen wie der Rhetorik von Gesetzestexten, der Richterrhetorik und dem staatsanwaltlichen Plädoyer, zur Methodenlehre, zur Rechtsklugheit und zur Beziehung von Recht und Autorität sowie eine Grundlegung der Rhetorischen Rechtstheorie.
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