In keinem Land der freien Welt sind die Arbeitsbeziehungen so stark reglementiert wie in der Bundesrepublik Deutschland. Gesetze, Verordnungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen wirken auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse unmittelbar und programmieren betriebliche Abläufe. In mittleren und kleinen Betrieben reichte noch bis in die fünfziger Jahre hinein eine funktionierende Lohnbuchhaltung aus, um Einstellungen und Entlassungen abzu wickeln sowie Löhne und Gehälter auszuzahlen. Man schätzt, daß damals etwa 15 . Prozent, heute dagegen 85 Prozent außerbetriebliche Voraussetzungen beachtet wer den müssen. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 war die Basis für diese Ent wicklung. Die Personalaufgaben haben sich hierdurch, aber auch als Folge gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technischer Veränderungen gewandelt und in den Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Personalarbeit läßt sich heute keinesfalls mehr als Neben funktion erledigen. Schwerpunkt der Personalaufgabe ist, der betrieblichen Organisation jederzeit und an jedem Ort geeignete Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen und zu helfen, die Arbeits bedingungen und die Arbeit so zu gestalten, daß die Mitarbeiter ihre Aufgaben ohne Leistungszurückhaltung erledigen können. Technische Neuerungen verändern die Anforderungen an die Menschen. Das erfor dert im Interesse der Mitarbeiter und der Betriebe eine kontinuierliche Weiterbildung sowie eine ständige Fortentwicklung der Arbeitsgestaltung und Arbeitssicherheit. Zunehmende Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Gesellschaft steigern das Selbstbewußtsein der Menschen; hierdurch wird wiederum ihr Wunsch nach Mit sprache und Mitgestaltung auch an ihrem Arbeitsplatz verstärkt.
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