Zum 1. Januar 2000 ist die Einführung der ICD-10-Klassifikation vorgesehen. Dies stellt sowohl für die Krankenhäuser als auch die Krankenkassen eine große Herausforderung dar. Über einen Koordinierungsausschuß wird derzeit die neue Zuordnung des ICD-10 zu den Fallpauschalen und teilweise zu den Sonderentgelten festgelegt. Im Laufe des Jahres 2000 werden diese auch in dem Handbuch zur Abrechnung von Krankenhausleistungen berücksichtigt werden.
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