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Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Pauschalwertberichtigungen sind aufgrund des latenten Kreditrisikos, welches jedem Forderungsbestand am Bilanzstichtag anhaftet, vorzunehmen und werden bislang auf Basis verschiedener Ermittlungsverfahren berechnet. Das Ziel dieser Arbeit liegt darin, die Änderungen durch die Einführung von IDW RS BFA 7, insbesondere hinsichtlich der konzeptionellen Unterschiede zu den bislang in der Literatur vertretenen Ermittlungsverfahren, zu analysieren. In diesem…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Pauschalwertberichtigungen sind aufgrund des latenten Kreditrisikos, welches jedem Forderungsbestand am Bilanzstichtag anhaftet, vorzunehmen und werden bislang auf Basis verschiedener Ermittlungsverfahren berechnet. Das Ziel dieser Arbeit liegt darin, die Änderungen durch die Einführung von IDW RS BFA 7, insbesondere hinsichtlich der konzeptionellen Unterschiede zu den bislang in der Literatur vertretenen Ermittlungsverfahren, zu analysieren. In diesem Zusammenhang sollen die wesentlichen Verfahrensmerkmale dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Hierauf aufbauend soll über die Auswertung der Geschäftsberichte deutscher Kreditinstitute in Form einer Inhaltsanalyse herausgearbeitet werden, welche Ermittlungsverfahren bislang verwendet werden, welche Anpassungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Umstellung auf IDW RS BFA 7 bestehen bzw. ggf. bereits umgesetzt wurden und inwieweit die Pauschalwertberichtigung aus Sicht der Kreditinstitute respektive des Abschlussprüfers von Relevanz ist. Im Dezember 2019 hat der BFA des IDW eine Stellungnahme (IDW RS BFA 7) verabschiedet, die die bisherigen in der Literatur vertretenen Ermittlungsverfahren ablöst und erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Der Entwurf der Stellungnahme (IDW ERS BFA 7) unterlag in seiner Konsultationsphase erheblicher Kritik durch zwei Bankenverbände und wurde im Schrifttum hinsichtlich möglicher Normenkonflikte diskutiert. Inwiefern sich die Kritik auch gegenüber der verabschiedeten Stellungnahme aufrechterhalten lässt, ist Teil der weiteren Untersuchung.

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