Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Maurer, Straßenbauer, Steinmetze, Note: 1,7, , Veranstaltung: Unterweisung zur AEVO - Teil IV der Meisterprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Folgende Ausgangssituation ist gegeben: Der Auszubildende G. hat am 01.09.2003 seine Ausbildung zum Maurer begonnen. Er hat die Realschule mit der mittleren Reife abgeschlossen. Er befindet sich im ersten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahrs zum Maurer. Seine Ausbildung absolviert er im Meisterbetrieb Bauunternehmers Nikis Zementidis. Franz-Xaver hat während seiner Ausbildungszeit noch keine praktische Unterweisung mit der Vermessungstechnik erhalten. Er hat also im Umgang mit einem Nivellierinstrument noch keine Erfahrung. Meine Lernziele der Unterweisung: In das Berufsbild eines Maurers, gehört auch, im Zusammenhang mit der Handhabung einfacher Vermessungsgeräte, das Vermessen von Höhenunterschieden eines Grundstücks oder einer Fläche mit Hilfe eines Nivellierinstruments. Das Nivellierinstrument ist das wichtigste Instrument zur genauen Höhenmessung im Baubereich. Die Höhenmessung dient zur Bestimmung von Höhenfestpunkten, zum Festlegen von Höhen für Hochbauten und Ingenieurbauten aller Art, zur Aufnahme der Formen der Erdoberfläche, etc. Sie erfolgt durch Bestimmen von Höhenunterschieden. Die Lernziele dieser Unterweisung: Ordnungsgemäßes aufstellen des Nivellierinstrument auf dem vorher auf die optimale Höhe eingestellten Stativ. Die Libellenachsen justieren und Höhenmaße exakt ablesen. Dabei hat er darauf zu achten, dass das Nivellierinstrument in den Libellenachsen waagrecht und in der Stehachse senkrecht steht. Dies kann er erreichen, indem er das Instrument mit Hilfe der Fußschrauben und der Dosenlibelle justiert. Als zweiten Arbeitsschritt soll der Auszubildende die vorgegebene Höhenpunkte, in Form von Zollstockstücken, an der Wand, ablesen. Mit Hilfe dieser Ablesung kann er nun die Höhenfestpunkte exakt bestimmen und in sein Arbeitsblatt eintragen.
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