Die Aufgabenstellung der Sozialen Arbeit steht in der Erwartung, dass das entsprechende Handeln, sei es das ehrenamtlich Tätiger oder beruflich bezahlter Fachkräfte, auf kompetente Weise geschieht, also einen Qualitätsunterschied zu inkompetentem Handeln aufweist. Diese Erwartung wird mit dem Begriff der Handlungskompetenz aufgenommen. Die entsprechenden Diskurse verweisen historisch auf die klassische Frage, nach in teils widersprüchlich und spannungsreich strukturierten Handlungsfeldern fallangemessen zu handeln. Auch hier lassen sich die Diskurslinien teils einem weiteren, sozialisations- bzw. interaktionstheoretischen Verständnis, teils einem engen, professionstheoretischen Verständnis zuordnen. Das weitere Verständnis sieht professionelle Handlungskompetenz von Sozialpädagogen von Anfang an in Interaktion mit der Handlungskompetenz ihrer Adressaten. Es thematisiert jenen, auch von sozialpädagogischen Interventionen unabhängigen Prozess des Erwerbs von Handlungskompetenz, wie er sich im Lauf der Lebensgeschichte entwickelt. Diese Sichtweise verdankt sich nicht nur der Berücksichtigung besonderer Entwicklungsstadien von Kompetenz, die sich in den Lebensphasen Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter verändern, sondern vor allem der Einsicht, dass sowohl das Gelingen eigenständiger Lebensführung als auch die durch soziale Dienste angebotenen Interventionen in hohem Maße auf eine Einbeziehung der Handlungskompetenzen der Adressaten und ihres sozialen Umfelds angewiesen sind.
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