Mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 im Juli 2002 wurde die Internationalisierung der Rechnungslegung maßgeblich vorangetrieben. Sie schreibt seit 2005 kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtend vor, ihren Konzernabschluss auf Basis der IFRS aufzustellen. Charakteristisch für die IFRS ist ihre Investororientierung zur Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen, welche grundsätzlich nicht mit dem nationalen Kapitalerhaltungssystem in Einklang zu bringen sind. Viele Fachleute haben über die Vorzüge und die Nachteile der beiden Konzeptionen (IFRS und HGB) diskutiert. Letztlich ist nach Meinung der Autorin jedoch eine Lösung anzustreben, die sowohl den Investoren als auch den Gläubigern - oder besser zugleich der Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen und der Einhaltung der Kapitalerhaltung - gerecht wird. Denn nur auf diese Weise können kapitalmarktorientierte Unternehmen von der Belastung durch die Aufstellung zweier Jahresabschlüsse, denen unterschiedliche Vorschriften (HGB und IFRS) zugrunde liegen, befreit werden. Zurzeit müssen diese Unternehmen in Deutschland einen Einzelabschluss nach HGB und den Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Die vorliegende Arbeit wird die Wichtigkeit der Integration der Informationsorientierung und der Kapitalerhaltung in einem einzigen Jahresabschluss darlegen, Lösungsvorschläge aufzeigen und die präferierte Lösung der informationsorientierten Kapitalerhaltung genauer betrachten. Das Konzept der informationsorientierten Kapitalerhaltung hat einen Kompromiss der Informationsfunktion und der Kapitalerhaltung zum Ziel. Möglich wird dieser, indem im Vermögensausweis verstärkt der Informationsfunktion Rechnung getragen wird und der Gewinnausweis den unter Kapitalerhaltungsgesichtspunkten ermittelten ausschüttungsfähigen Gewinn dokumentiert. Zwingendermaßen muss dadurch der strenge Gewinnzusammenhang zwischen Bilanz und GuV aufgegeben werden.
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