Das Kapitalmarktrecht wurde in den vergangenen Jahren auf der europäischen Ebene weitgehend harmonisiert, ohne dass diese Harmonisierung auf einem gesicherten regulierungstheoretischen Fundament ruht. Alexander F. P. Brüggemeier versucht, diese Lücke zu schließen. Er untersucht die beiden zentralen Regulierungsstrategien der Harmonisierung und des institutionellen Wettbewerbs im Hinblick auf die drei Kernziele der Kapitalmarktregulierung: die Errichtung eines Kapitalbinnenmarktes, die Informationseffizienz als Kernbestandteil der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte und die Finanzmarktstabilität. Er zeigt auf, dass für die Verwirklichung dieser kapitalmarktrechtlichen Regulierungsziele unterschiedliche Harmonisierungskonzepte erforderlich sind und dass zwischen diesen Spannungsfelder bestehen. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg; 2012 Erste Juristische Staatsprüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Bucerius Law School; 2017 Promotion; seit 2016 Juristischer Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
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