Die hohe ökonomische Relevanz des Markenschutzes sowie die damit einhergehende Problematik der Verwertbarkeit von Marken und die fortschreitenden Integrationsbestrebungen auf europäischer Ebene geben Anlass für die Untersuchung weitergehender Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten. Die derzeitige Markenrichtlinie trifft inhaltlich vor allem Regelungen über Markenformen, Eintragungshindernisse, Rechte aus der Marke und Benutzungsregelungen. Hinsichtlich der Lizenzierung von Markenrechten enthält die Markenrichtlinie nur eine rudimentäre Regelung. Die Regelungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung gehen dagegen über den Regelungsgehalt der Markenrichtlinie hinaus und enthalten auch Vorschriften über den Rechtsübergang der Marke und die Verwendung der Marke als Sicherungsrecht sowie deren Behandlung in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Dieser Unterschied in der Regelungstiefe, aber auch die rechtsvergleichende Betrachtung der mitgliedstaatlichen Markenrechtsordnungen berechtigen die Frage, inwieweit auch im Rahmen der Markenrichtlinie weitergehende Harmonisierungsvorschläge für den Bereich des Rechtsübergangs und die Lizenzierung gemacht werden können und eine weitere Angleichung der nationalen Markenrechte vorgenommen werden kann. Thematische Schwerpunkte der Arbeit bilden der Bindungsgrundsatz der Marke an den Geschäftsbetrieb, die im Rahmen des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten potentiell bestehende Irreführungsgefahr, die Regelungen zum einfachen Rechtsübergang, die Verwendung der Marke als Sicherungsrecht und deren Behandlung in der Insolvenz und Zwangsvollstreckung sowie die Lizenzierung von Markenrechten.
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