Hausbesuche sind seit über 150 Jahren ein zentrales Element der Arbeit sozialer Dienste. Sie stellen eine besondere fachliche Herausforderung dar: Stets geht es bei Hausbesuchen um die Verbindung von Informationsermittlung mit der Gestaltung der Helfer-Klient-Beziehung. Die Fachkraft besucht Bürger in professioneller Funktion und in gesellschaftlichem Auftrag, muss aber dabei die Rolle des Gastes einnehmen und die Grenzen der Familien wahrnehmen und wahren. Gleichzeitig erfüllt sie einen gesellschaftlichen Kontrollauftrag, der es erfordern kann, gerade diese Grenzen zu überschreiten. Rechtlich bewegt sich der Hausbesuch dabei zwischen dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre, dem Schutzbedürfnis von Kindern und datenschutzrechtlichen Fragen. Konzeptionell und methodisch bestehen bei Hausbesuchen große Gestaltungsspielräume. Es gibt jedoch systematische Hinweise zu Leitlinien der Vorund Nachbereitung sowie zur Qualitätssicherung im ASD.
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