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Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob eine Erstreckung des § 8d KStG auf die Jahre 2008 bis 2015 ausreicht, um die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG zu heilen. Durch eine kritische Auseinandersetzung mit § 8d KStG soll zunachst geprüft werden, ob dieser seit seiner Einführung zum 01.01.2016 zur Regelung der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften geeignet ist und ob dadurch auch die Verfassungsmaßigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG…mehr
Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob eine Erstreckung des § 8d KStG auf die Jahre 2008 bis 2015 ausreicht, um die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG zu heilen. Durch eine kritische Auseinandersetzung mit § 8d KStG soll zunachst geprüft werden, ob dieser seit seiner Einführung zum 01.01.2016 zur Regelung der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften geeignet ist und ob dadurch auch die Verfassungsmaßigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG gegeben ist. Falls dem nicht so ist, soll weiterhin analysiert werden, ob durch eventuelle Anpassungen des § 8d KStG die Verbesserung der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften erreicht und auch die Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG geheilt werden kann.
Auszug Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 2 Hintergrund der Regelungsbedürfnisse von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den Gesetzgeber 2.1 Verlustabzug fur Körperschaften 2.2 Entwicklungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Regelung des Verlustuntergangs bis zum 31.12.2007 2.3 Einführung der Norm des § 8c KStG zum 01.01.2008 2.4 Einführung der Norm des § 8d KStG zum 01.01.2016 3 Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG 3.1 Sachverhaltsdarstellung 3.2 Überblick über Art. 3 Abs. 1 GG 3.3 Urteil und Urteilsbegrundung 3.4 Anforderungen des BVerfG nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit 3.5 Überblick über die über das Urteil des BVerfG hinausgehenden relevanten Normen des Grundgesetzes 3.5.1 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG 3.5.2 Rechtsstaatlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG 4 Verfassungsrechtliche Heilung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den § 8d KStG? 4.1 Diskussion der Vor- und Nachteile des neuen § 8d KStG 4.1.1 Antragstellung 4.1.2 Unterhaltung desselben Geschaftsbetriebs 4.1.3 Unterhaltung von mehreren Geschaftsbetrieben 4.1.4 Rechtsfolgen von fortführungsschädlichen Ereignissen 4.1.5 Festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag 4.2 Vereinbarkeit des § 8d KStG mit dem Grundgesetz 4.2.1 Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG 4.2.2 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG 4.2.3 Rechtsstaatlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG 4.3 Umsetzungsmöglichkeiten zur Heilung der Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG und zur Verbesserung des Verlustabzugs 4.3.1 Ausschluss der unsachgerechten Typisierung von Körperschaften 4.3.2 Kopplung des § 8d KStG an § 8c KStG 4.3.3 Klärung von Auslegungsfragen des § 8d KStG. 5 Schlussbetrachtung
Auszug Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 2 Hintergrund der Regelungsbedürfnisse von § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den Gesetzgeber 2.1 Verlustabzug fur Körperschaften 2.2 Entwicklungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Regelung des Verlustuntergangs bis zum 31.12.2007 2.3 Einführung der Norm des § 8c KStG zum 01.01.2008 2.4 Einführung der Norm des § 8d KStG zum 01.01.2016 3 Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG 3.1 Sachverhaltsdarstellung 3.2 Überblick über Art. 3 Abs. 1 GG 3.3 Urteil und Urteilsbegrundung 3.4 Anforderungen des BVerfG nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit 3.5 Überblick über die über das Urteil des BVerfG hinausgehenden relevanten Normen des Grundgesetzes 3.5.1 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG 3.5.2 Rechtsstaatlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG 4 Verfassungsrechtliche Heilung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG durch den § 8d KStG? 4.1 Diskussion der Vor- und Nachteile des neuen § 8d KStG 4.1.1 Antragstellung 4.1.2 Unterhaltung desselben Geschaftsbetriebs 4.1.3 Unterhaltung von mehreren Geschaftsbetrieben 4.1.4 Rechtsfolgen von fortführungsschädlichen Ereignissen 4.1.5 Festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag 4.2 Vereinbarkeit des § 8d KStG mit dem Grundgesetz 4.2.1 Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG 4.2.2 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG 4.2.3 Rechtsstaatlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG 4.3 Umsetzungsmöglichkeiten zur Heilung der Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG und zur Verbesserung des Verlustabzugs 4.3.1 Ausschluss der unsachgerechten Typisierung von Körperschaften 4.3.2 Kopplung des § 8d KStG an § 8c KStG 4.3.3 Klärung von Auslegungsfragen des § 8d KStG. 5 Schlussbetrachtung
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