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Magisterarbeit aus dem Jahr 1989 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gab seit ca. 1850 staatlich gesetzlich geregelte Jugendhilfe und auch Hilfen zur Erziehung. Die "Fürsorgeerziehung" wurde als Jugendhilfe in das RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz" aufgenommen. Verschiedene Gerichte u.a. das Bundesverfassungsgericht haben ca 1984 - 1989 diese gesetzliche Maßnahme der Jugendhilfe als "Makel" oder "Stigma" bezeichnet und die Vermeidung empfohlen. In der vorliegenden Arbeit habe ich versucht…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 1989 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gab seit ca. 1850 staatlich gesetzlich geregelte Jugendhilfe und auch Hilfen zur Erziehung. Die "Fürsorgeerziehung" wurde als Jugendhilfe in das RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz" aufgenommen. Verschiedene Gerichte u.a. das Bundesverfassungsgericht haben ca 1984 - 1989 diese gesetzliche Maßnahme der Jugendhilfe als "Makel" oder "Stigma" bezeichnet und die Vermeidung empfohlen. In der vorliegenden Arbeit habe ich versucht die Hilflosigkeit des Gesetzgebers, als auch der Gesellschaft im Rahmen der Jugendhilfe aufzuzeigen.