Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bachelor of Laws, Sprache: Deutsch, Abstract: Champagner, Gorgonzola, Kölnisch Wasser und die Havanna Zigarre haben eines gemeinsam. Bei diesen Produkten erweckt bereits der Name eine gewisse Erwartungshaltung bei dem potentiellen Erwerberkreis und wirtschaftliche Begehrlichkeiten bei den Mitbewerbern. Aufgrund der, mit der zunehmenden Digitalsierung und Vernetzung einhergehenden steigenden Transparenz von Wettbewerbsinformationen und der, ebenfalls dadurch verstärkten, Nivellierung kultureller und regionaler Differenzen, können Unterscheidbarkeit und regionale Identität die entscheidenden Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und ihre Leistungen sein. Diesen Vorteil können sich Unternehmen mit den, eng mit Marken- und Firmennamen bzw. betrieblichen Herkunftsangaben verwobenen, geogra-phischen Herkunftsangaben dauerhaft sichern. Der Schutz solcher Angaben ist in Anbetracht der, durch die Globalisierung hervorgerufene, Qualitätsun-sicherheit des Verbrauchers von zunehmender wirtschaftlicher , politischer und juristischer Bedeutung. Für Unternehmen besteht daher ein grundlegendes Bedürfnis im Wettbewerb mit derartigen Merkmalen zu werben und sich die Nutzung gegenüber den Mitbewerbern schützen zu lassen. So gibt es auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene aktuell über 1.000 registrierte Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Auf der anderen Seite wiederum ist es auch notwendig, den Verbraucher davor zu schützen, dass Unternehmen im Wettbewerb durch Werbung mit Herkunftsangaben ihre jeweilige Leistung mit unwahren Qualitäts- und Herkunftsattributen versehen, und darüber den Kunden in die Irre führen. Die Bedeutung und Komplexität des Themenfeldes erschließt sich auch bei einer juristischen Betrachtungsweise anhand der umfangreichen Juris-diktion des EuGH, der in der Vergangenheit sehr häufig die Aufgabe hatte im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbs- und Markenrecht Recht zu spre-chen. Exemplarisch seien hier die Urteile „Chiemsee“, „Bayerisches Bier“ oder „Budweiser“ erwähnt. Wenngleich in Literatur und Rechtsprechung auf nationaler und interna-tionaler Ebene bereits ein beachtlicher Bestand an Befassungen mit dem Thema festzustellen ist, so ist auch ersichtlich, dass das Spannungsfeld zwischen Marken- und Wettbewerbsrecht nicht abschließend aufgelöst werden kann.